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   OVG Niedersachsen, 17.04.1997 - 1 L 6618/95   

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OVG Niedersachsen, 17.04.1997 - 1 L 6618/95 (https://dejure.org/1997,9666)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.04.1997 - 1 L 6618/95 (https://dejure.org/1997,9666)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. April 1997 - 1 L 6618/95 (https://dejure.org/1997,9666)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Göttingen - 2 A 2371/93
  • OVG Niedersachsen, 17.04.1997 - 1 L 6618/95
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 17.01.1997 - 1 L 1218/95

    Ausgleichsbeitrag; Gründungsmehraufwendungen; Salzbergbau; Erhöhung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.1997 - 1 L 6618/95
    Der Senat hat den Bewertungsvorgang, der den Endwert mit einem prozentualen Zuschlag auf den Anfangswert berechnet, bereits mehrfach grundsätzlich gebilligt (vgl. Urt. v. 24.1.1992 - 1 L 46/90 u.a. -, zuletzt Urt. v. 17.1.1997 - 1 L 1218/95 -).
  • BVerwG, 26.05.1971 - III C 66.69

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Persönlicher und gesellschaftlicher Verkehr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.1997 - 1 L 6618/95
    An die Mitwirkungslast des Klägers sind nicht zuletzt deshalb höhere Anforderungen zu stellen, weil es sich um Vorgänge aus seinem Geschäftsbereich handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.1971 - III C 66.69 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 81).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV B 144.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Erlass eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.1997 - 1 L 6618/95
    Die Untersuchungsmaxime kann nicht dazu führen, daß Prozeßbeteiligte möglichst ausgedehnt "auf Verdacht" etwas vorbringen in der Hoffnung, daß das Gericht irgendwelche klagebegründenden Tatsachen finden möge (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.1.1971 - IV B 144.70 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 76; Redeker/von Oertzen, a.a.O.).
  • VG Aachen, 19.02.2024 - 7 K 708/23
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 3 C 79/82 -, juris Rn. 53 ff.; Urteil vom 16. Januar 1974 - VIII C 117.72 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 02. Mai 1994 - 8 A 3885/93 -, juris Rn. 36; VG Hamburg, Urteil vom 13. Februar 2023 - 16 K 1559/22 -, juris Rn. 37 f.; ferner Nds.OVG, Urteil vom 17. April 1997 - 1 L 6618/95 -, juris Rn. 29; Kallerhoff/Fellenberg, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage 2023, § 24 Rn. 28 m.w.N.
  • VG Oldenburg, 19.04.2004 - 1 A 2873/00

    Abschlusserklärung; Anfangswert; Anrechnung; Ausgleichsbetrag; Endwert; Erhöhung

    Diese in mehreren Bundesländern verwendete Berechnungsmethode ist als zulässiges Verfahren zur Berechnung der Bodenwerterhöhungen aus Anlass der Sanierung allgemein anerkannt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Mai 2000 - 1 M 1287/00 - ; Urteil vom 17. April 1997 - 1 L 6618/95 - ; Urteil vom 17. Januar 1997 . 1 L 1218/95 - , NdsRpfl. 1997, S.123, BRS 59 Nr. 250; Bartholomäi, NVwZ 2001, S. 1377).

    Zu Recht nimmt der Kläger bereits in seinem Schreiben an die Beklagte vom 17. Dezember 1999 (Beiakte A, Bl. 26ff.) an, dass der Bodenwert durch Neubaumaßnahmen nur verhältnismäßig geringfügig beeinflusst wird und nur im Einzelfall eine gebietliche Konzentration privater Maßnahmen dazu führen kann, dass sich das Erscheinungsbild und Ansehen des Gebietes deutlich verbessert und somit die Neubaumaßnahme zu einer Bodenwerterhöhung geführt hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 17. April 1997 - 1 L 6618/95 - V.n.b.).

  • VG Hamburg, 09.06.2023 - 16 K 1956/22

    Zum Nachweis des Liquiditätsengpasses als Voraussetzung für die Gewährung einer

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den für die Feststellung des Vorliegens der zweckgemäßen Mittelverwendung erforderlichen Nachweisen um aus dem Geschäftsbereich der Klägerin stammende innerbetriebliche Informationen und Unterlagen und damit um Umstände aus ihrer Sphäre und ihrem spezifischen Erkenntnisbereich handelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.4.1997, 1 L 6618/95, juris, Rn. 29; Kallerhoff/Fellenberg, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 24, Rn. 28 m.w.N.) und es weder der Beklagten noch dem Gericht ohne Mitwirkung der Klägerin in zumutbarer Weise möglich ist, hierzu hinreichende Feststellungen zu treffen.
  • VG Hamburg, 13.02.2023 - 16 K 1559/22

    Zu den Mitwirkungspflichten des Empfängers einer öffentlichen Förderung

    Denn bei den für die Feststellung des Liquiditätsengpasses maßgeblichen Tatsachen handelt es sich um aus dem Geschäftsbereich des Klägers stammende innerbetriebliche Informationen und Unterlagen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.4.1997, 1 L 6618/95, juris Rn. 29; Kallerhoff/Fellenberg, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 24 Rn. 28 m.w.N.) und damit um Umstände aus seiner Sphäre und seinem spezifischen Erkenntnisbereich.
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2000 - 1 M 1287/00

    Ausgleichsbetrag; Bodenwerterhöhung Sanierung; Modell Niedersachsen Sanierung;

    In der Rechtsprechung des Senates ist geklärt, dass die als "Modell Niedersachsen" bekannt gewordene in mehreren Bundesländern verwendete Berechnungsmethode, die als additive Methode der Bodenwerterhöhung in einem sogenannten Komponentenverfahren charakterisiert werden kann, anerkannt ist (Urt. v. 24.1.1992 - 1 L 46/90 - Urt. v. 17.1.1997 - 1 L 1218/95 -, BRS 59 Nr. 250; Beschl. v. 13.3.1997 - 1 M 4892/96 -, BRS 59 Nr. 249; Urt. v. 17.4.1997 - 1 L 6618/95 -).
  • VG Göttingen, 31.03.2004 - 2 B 306/03

    Ausgleichsbetrag; Erbe; Erbengemeinschaft; Gesamthandseigentum; Gesamthänder;

    In der Rechtsprechung der Kammer und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass diese in mehreren Bundesländern verwendete Berechnungsmethode, die als alternative Methode der Bodenwerterhöhung in einem sogenannten Komponentenverfahren charakterisiert werden kann, rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2000 -1 M 1287/00-; Urteil vom 17.04.1997 -1 L 6618/95-; Urteil vom 17.01.1997 -1 L 1218/95-, BRS 59, Nr. 250; Beschluss der Kammer vom 10.09.2003, a.a.O.).
  • VG Göttingen, 15.01.2004 - 2 B 352/03

    Ausgleichsbetrag; Begutachtung; Bodenrichtwert; Bodenrichtwertverfahren;

    In der Rechtsprechung der Kammer und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass diese in mehreren Bundesländern verwendete Berechnungsmethode, die als alternative Methode der Bodenwerterhöhung in einem sogenannten Komponentenverfahren charakterisiert werden kann, rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2000 -1 M 1287/00-; Urteil vom 17.04.1997 -1 L 6618/95-; Urteil vom 17.01.1997 -1 L 1218/95-, BRS 59, Nr. 250; Beschluss der Kammer vom 10.09.2003, a.a.O.).
  • VG Göttingen, 10.09.2003 - 2 B 118/03

    Modell Niedersachsen; Sanierung; Sanierungsausgleichsbetrag; Sanierungssatzung;

    Der Gutachterausschuss seinerseits hat diese Werte durch die als "Modell Niedersachsen" bekannt gewordene und in mehreren Bundesländern verwendete Berechnungsmethode, die als additive Methode der Bodenwerterhöhung in einem sog. Komponentenverfahren charakterisiert werden kann, ermittelt (vgl. OVG Lüneburg Beschluss vom 8. Mai 2000 - 1 M 1287/00 - Urteil vom 17. April 1997 - 1 L 6618/95-; Urteil vom 17. Januar 1997 - 1 L 1218/95 -, BRS 59 Nr. 250).
  • VG Göttingen, 24.06.2004 - 2 B 89/04

    Abgabe; additive Methode; Anfangswert; Anpassung; Anrechnung; Ausgleichsbeträge;

    Im Grundsatz bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass der Gutachterausschuss die Berechnung der Bodenanfangs- und Bodenendwerte durch die als "Modell Niedersachsen" bekannt gewordene und in mehreren Bundesländern verwendete Berechnungsmethode, die als additive Methode der Bodenwerterhöhung in einem sog. Komponentenverfahren charakterisiert werden kann, ermittelt hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Mai 2000 - 1 M 1287/00 - Urteil vom 17. April 1997 - 1 L 6618/95 - Urteil vom 17. Januar 1997 - 1 L 1218/95 -, BRS 59 Nr. 250; dem folgend die ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. zuletzt Beschluss vom 31. März 2004 - 2 B 306/03 -).
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